So gehen Sie vorbereitet in eine Immobilienbesichtigung
Ein Blick und der Funke springt über – dieses Objekt muss es sein. Manchmal lohnt sich aber ein zweiter Blick ohne die altbekannte rosarote Brille. Denn eine überstürzte Entscheidung kann sich hinterher als fatal herausstellen. Machen Sie sich deshalb vor der Hausbesichtigung Gedanken, welche Kriterien für Sie relevant sind.
Erstellen Sie eine persönliche Checkliste mit Kriterien und Wünschen, die Ihnen bei der Entscheidung hilft.
Fordern Sie vor der Besichtigung das Exposé und die Grundrisse des Hauses an.
Grundsätzliche Fragen im Vorfeld klären: Bausubstanz, Baujahr, energetischer Zustand des Hauses und Grund für den Verkauf.
Vereinbaren Sie den Termin für die erste Hausbesichtigung vorzugsweise an einem Werktag bei Tageslicht. So können Sie Lichtverhältnisse und Geräuschkulisse prüfen. Belassen Sie es nicht bei einem Besichtigungstermin, bevor Sie sich für den Kauf eines Hauses entscheiden.
Schauen Sie sich die einzelnen Räume genau an und prüfen Sie, ob Größe, Helligkeit und Nutzbarkeit mit Ihren Anforderungen übereinstimmen.
Überprüfen Sie den Zustand der Ausstattung: Abgenutzte Bodenbeläge und Badezimmer sowie eine geringe Anzahl und ungünstige Lage von Steckdosen oder Lichtschaltern können Kosten verursachen.
Informieren Sie sich, ob Sie Sanierungsmaßnahmen bei einem Neukauf durchführen müssen.
Holen Sie den Rat eines Fachmanns oder eines unabhängigen Sachverständigen ein.
Informieren Sie sich zum Objekt und der Umgebung beim Bauamt.
Bei einem Erbbaugrundstück erwirbt man bei einem Kauf lediglich das Gebäude, nicht jedoch das Grundstück auf dem es steht. Bei Kauf sollte der Vertrag ganz genau genau gelesen werden, da die Laufzeit und der Erbbauzins ausschlaggebend sein können für Ihre Entscheidung.
Nießbrauch bedeutet, dass ein Immobilienbesitzer zu Lebzeiten ein Objekt übertragen kann, also den rechtlichen Anspruch verliert. Es gilt jedoch weiterhin der wirtschaftliche Anspruch, also das Wohn- und Nutzungsrecht.